Allgemeine Geschäftsbedingungen der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH

Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Bereichen.

Neben den mit dem Geschäftspartner – zusammenfassende Bezeichnung für den Gast, den Kunden, den Veranstalter, Besteller etc. – getroffenen Individualvereinbarungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden nicht Vertragsinhalt, insbesondere auch dann nicht, wenn diesen seitens der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1. Vertragsverhältnis
Die Vereinbarung jedweder Leistungen, so auch insbesondere die Reservierung von Räumen, wird durch eine schriftliche oder auch mündliche Absprache für beide Parteien bindend.

Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Geschäftspartner, ebenso Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Geschäftspartner als Gesamtschuldner.

Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH haftet für seine Verpflichtungen aus dem begründeten Vertragsverhältnis. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH) beschränkt. Im Übrigen wird auf Ziffer 7 der Bedingungen verwiesen.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Geschäftspartners sechs Monate.

2. Leistungen
Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist verpflichtet, die von dem Geschäftspartner gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für von dem Geschäftspartner veranlasste Leistungen und Auslagen der Van der Valk Deutschland GmbH an Dritte.

Der Geschäftspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer bzw. Zimmerkategorien nicht verfügbar sein, so ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im eigenen Hause oder in anderen Objekten am Ort zu bemühen.

3. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Geschäftspartner zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH das Recht, gebuchte, nicht belegte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Geschäftspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

Zimmer mit garantierten Reservierungen werden von der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH bis spätestens 22.00 Uhr freigehalten; es sei denn, dass eine spätere Ankunft des Geschäftspartners mit der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH vereinbart wurde.

Deposit-Reservierungen gelten als garantierte Reservierungen. Für diesen Fall sind die bestellten Zimmer unbedingt freizuhalten.

Der Geschäftspartner wird gebeten, bei einer späteren Abreise nach 12.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Sofern möglich, wird das Zimmer für den Geschäftspartner freigehalten. Bei einer Abreise sodann bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis für den Abreisetag zu zahlen.

4. Preis
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringungen gültigen Preisliste. Soweit die gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, ist sie in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in den Preisen eingeschlossen.

Soweit Steuern und aber Abgaben erhöht werden und/oder neue Steuern und Abgaben der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH gegenüber erhoben werden, ist diese berechtigt, den Preis entsprechend zu berichtigen.

War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen, wobei sich die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH jedoch verpflichtet, den Geschäftspartner von der Preisänderung in Kenntnis zu setzen.

5. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH sind bei Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

Mit dem Tage der Fälligkeit kommt der Geschäftspartner in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab dem Verzugseintritt ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH berechtigt, Fälligkeits- bzw. Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührtund ausdrücklich vorbehalten

Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist berechtigt, von den Geschäftspartnern, bei deren Anreise/Eintreffen oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer eine Vorauszahlung bis zur Höhe des erwarteten Gesamtumsatzes, jedenfalls mindestens in einer angemessenen Höhe zu verlangen.

Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage dem Geschäftspartner sofort fällig werden. Kommt der Geschäftspartner nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH das Recht der fristlosen Kündigung des Beherbungsvertrages.

Für den Fall der vereinbarten Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum. Die Zahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen.

Bei Buchungen/Reservierungen behält sich die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH auch das Recht vor, 90% des zu erwartenden Umsatzes als Deposit-Zahlung zu verlangen.

Alle Zahlungen sind in Euro fällig. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Ausgleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5% erhoben.

Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt vorgenommen werden, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 10,00 € verlangt werden.

Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH behält sich das Recht vor, für Gruppenbuchungen ab 10 Personen die Reservierung erst dann als bestätigt anzusehen, wenn mit der endgültigen Bestellung durch den Geschäftspartner oder nach der Bestätigung durch die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% der gebuchten Leistungen erbracht oder die vereinbarte/geforderte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde.

6. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger von der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Geschäftspartner Ersatzansprüche zustehen.

Sofern aufgrund schriftlicher Vereinbarung ein Rücktrittsrecht des Geschäftspartners innerhalb einer bestimmten Frist gestattet wurde, ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Geschäftspartner nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Geschäftspartner auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet bzw. die Reservierung nicht bindend bestätigt.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; (vgl. i.Ü. Ziff. 5).

Nimmt der Geschäftspartner das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist nach Treue und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Reservierungen und Rücktrittsfrist sind wie nachstehend zu beachten:

Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisemittler, die durch die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren.

Alle weiteren Reservierungen gegenüber dem Geschäftspartner als Individualgast, die durch die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH vorgenommen werden, unterliegenden folgenden Rücktrittsfristen:

1        Zimmer   -   2  Tage

2 - 5   Zimmer   -   5  Tage

6 - 10 Zimmer   -   14 Tage

Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um.

Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform durch Brief, Telefax oder Email. Dem Geschäftspartner obliegt der Nachweis des Zugangs der Rücktrittserklärung.

Der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH steht es frei, den ihr dadurch entstehenden und von dem Geschäftspartner zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Geschäftspartner ist sodann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensions-Arrangements zu zahlen. Dem Geschäftspartner obliegt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden oder der der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Darüber hinaus geltend die folgenden Stornierungsbedingungen, wonach der Geschäftspartner in der Regel pauschale Kosten gem. der nachstehenden Aufstellung zu ersetzen hat.

In allen nachstehend aufgeführten Fällen bleibt dem Geschäftspartner der Nachweis eines niedrigeren, der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Soweit Handelsbräuche bestehen, die diesen Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben.

Abbestelltag/Kalendertag vor der Leistungserbringung   Anspruch der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH
   
bis 60 Tage vor Anreise  kostenfrei
   
bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei, falls weniger als 50% der Gruppenteilnehmer storniert
   
bis 21 Tage vor Anreise Berechnung des Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung und 35% für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann
   
7-21 Tage vor Anreise Berechnung des Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung und 60% für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann
   
unter 7 Tagen vor Anreise voller Gesamtpreis des ersten Reisetages inkl. Übernachtung und 80% für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht weiter verkauft wird

Eine von der Vereinbarung der Vertragsparteien abweichende Nutzung durch den Geschäftspartner und/oder seiner Gäste berechtigt die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses (sofortiger Rücktritt), ohne dass hierdurch der Anspruch der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH auf das vereinbarte Entgelt/die Vergütung gemindert wird.

6.1 Messe

Für die Buchung im Zeitraum der unten genannten Messen verweist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH auf ihre gesonderten Konditionen und Bedingungen.

Insbesondere ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH für Buchungen im Zeitraum der unten genannten Messen grundsätzlich dazu berechtigt, eine Vorauszahlung zur Absicherung der Buchung einzufordern.

Zusätzlich gelten generell folgende Stornierungsfristen (1-4 Zimmer):

Für die Domotex Messe ist eine kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor der Anreise möglich.

Für die sämtlichen nachstehend genannten Messen ist eine kostenfreie Stornierung bis 42 Tage vor der Anreise möglich:

Hannover Messe/CeMat,

LIGNA,

Interschutz – Der rote Hahn,

EMO,

IAA Nutzfahrzeuge,

EuroBlech,

EuroTier,

Agritechnica.

Sollten im Einzelvertrag davon abweichende Fristen und Konditionen genannt sein, werden diese in dem Zeitraum der von der Deutschen Messe AG Hannover für den Zeitraum bestimmten Messen durch die oben genannten Regelungen ersetzt.

 6.2 Gruppen

Gruppen: Bei Buchungen von 5 oder mehr Zimmern werden generell gesonderte Bestimmungen und Zusatzgebühren in Kraft treten.

Eine Rückfrage bei der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ist erforderlich.

Für Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen gern unter der Rufnummer +49 (0) 5121 300 600 zur Verfügung.

7. Haftung
Die Geschäftspartner der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH sowie der Gast als solcher oder als Gastgeber haften der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH gegenüber in vollem Umfang für das durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden, unabhängig davon, ob sie diese selbst zu vertreten haben. Insoweit stellt auch die entgegen der vertraglichen Bestimmung abweichende Nutzung eine Schadenverursachung mit der abschließend unter Ziffer 7 bestimmten Rechtsfolge dar.

Wird die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Geschäftspartner hergeleitet werden. Jedoch ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH dem Geschäftspartner gegenüber verpflichtet, sich in einem angemessenen Umfang um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH haftet dem Geschäftspartner gegenüber nach den Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Auf den Inhalt dieser Vorschriften wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu den Pflichten des Geschäftspartners und zu den jeweiligen Haftungshöhen.

Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen sowie die Überbringung von Warensendungen aller Art. Bei eventuellen Missverständnissen oder Irrtümern übernimmt die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH keine Haftung.

Fundsachen werden nur auf Anfrage sowie auf das Risiko und die Kosten des Geschäftspartners nachgesandt. Erfolgt eine Anfrage mit Abruf des Geschäftspartners nicht, werden die Fundsachen nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungsfrist an den Finder übergeben.

Aufgefundene Kreditkarten werden in zwei Teile zerbrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Geschäftspartnern, die sich noch im räumlichen Bereich der Hotel- und Restaurantanlage der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH aufhalten, wird die Karte sichergestellt und der Geschäftspartner von deren Fund unterrichtet. Ist der Geschäftspartner bereits abgereist, wird die Karte eine angemessene Frist, jedoch nicht länger als 24 Stunden, aufbewahrt. Anschließend wird sie wie eine gefundene Kreditkarte (s.o.) behandelt.

Gegenstände, die seitens der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH in Gewahrsam genommen wurden und für die ein Gepäckaufbewahrungsschein ausgegeben wurde, werden nach einem Jahr, binnen dem die Gegenstände nicht abgeholt wurden, als Fundsachen betrachtet und entsprechend behandelt.

Ansprüche des Geschäftspartners oder der Person, die Gegenstände der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH in Gewahrsam gegeben hatte, werden aufgrund der entsprechenden Behandlung als Fundsachen nicht begründet. Insoweit wird aus dem Verhalten der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH eine Haftung nicht hergeleitet.

Die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Benutzung des Parkhauses Marktgarage Hildesheim nicht deren, sondern die Geschäftsbedingungen der Hildesheimer Parkhaus GmbH gelten. Insoweit wird eine Haftung der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH für dort eingestellte Fahrzeuge, insbesondere deren Diebstahl und Beschädigung, Diebstahl daraus sowie Personenschäden ausgeschlossen.

8. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
Der Veranstalter als Geschäftspartner der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH hat alle für die Durchführung der Veranstaltung ggf. notwendigen behördlichen Erlaubnisse/Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Veranlassung und eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung der diesen Erlaubnissen/Genehmigungen folgenden Auflagen sowie die Beachtung aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Der Veranstalter ist gehalten, Listen sämtlicher Teilnehmer der Veranstaltung bis 14 Tage vor deren Ankunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung übernehmen. Diese Einschränkung gilt entsprechend für den Fall einer größeren als der vereinbarten Teilnehmerzahl. In diesem Fall behält sich die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH Beschränkungen aufgrund mangelnder Raum- bzw. Platzkapazitäten im Hotel-, Restaurant- und/oder Veranstaltungsbereich vor.

Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH. Diese hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, sofern durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH, aber auch die Interessen der gesamten Van der Valk Hotel-Gruppe beeinträchtigt werden oder die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. Unternehmens, auch der weiteren Geschäftspartner und Gäste, zu gefährden droht. Bereits die ernsthafte Besorgnis begründet das Recht der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH zur Absage der Veranstaltung. Dem Geschäftspartner bzw. Veranstalter stehen hieraus Schadensersatzansprüche nicht zu.

Raumänderungen bleiben der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ausdrücklich vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung deren Interessen für den Veranstalter zumutbar ist.

Soweit die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters bzw. des Geschäftspartners. Der Veranstalter bzw. Geschäftspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen. Er stellt die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH von den sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen bzw. der entsprechenden Geschäftsbesorgung frei.

Die nachstehenden Stornierungsfristen sind zu beachten:

 Die kostenfreie Stornierung der gesamten oder teilweisen Buchung ist möglich für:
- Gruppen bis 30 Personen - bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Gruppen bis 50 Personen - bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Gruppen bis 100 Personen - bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Gruppen ab 101 Personen - bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Für kurzfristigere Einzel- oder Komplettstornierungen werden die folgenden Gebühren in Rechnung gestellt:

bis 29 Tage vor Veranstaltung

 

Berechnung der Miete/Umsatzgarantie, zzgl. Ersatz von 35% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale/Speisen/Zimmer); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen

 

 

 

bis 21 Tage vor Veranstaltung  

 

Berechnung der Miete/Umsatzgarantie, zzgl. Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale/Speisen/Zimmer); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen

 

 

 

bis 15 Tage vor Veranstaltung

 

Berechnung der Miete/Umsatzgarantie, zzgl. Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale/Speisen/Zimmer); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen

 

 

 

Bis 08 Tage vor Veranstaltung    

 

Berechnung der Miete/Umsatzgarantie, zzgl. Ersatz von 80% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale/Speisen/Zimmer); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen

 

 

 

unter 3 Tagen vor Veranstaltung

 

Berechnung der Miete/Umsatzgarantie, zzgl. Ersatz von 90% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale/Speisen/Zimmer); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen


Die Gruppengröße definiert sich anhand der gemeldeten Teilnehmerzahl zum Zeitpunkt der Festbuchung.

Erscheinen weniger als die vom Geschäftspartner gemeldeten Teilnehmer, bestimmt sich der Preis dennoch nach der tatsächlich gemeldeten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl der Teilnehmer. Ist die Teilnehmerzahl größer als die vereinbarte Anzahl der Teilnehmer, erfolgt die Abrechnung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl – um 10% oder mehr - ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH berechtigt, die Preise neu festzusetzen. Entsprechend der geänderten Anzahl der Teilnehmer ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH ebenso berechtigt, andere Räume zur Durchführung der Veranstaltung zuzuweisen; es sei denn, dass dies dem Veranstalter nicht zumutbar ist.

Ändern sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so ist die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH berechtigt, zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung zu stellen.

Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH vorbehalten.

Der Geschäftspartner bzw. Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger ausdrücklich schriftlicher Zustimmung durch die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH mitbringen und den Teilnehmern zur Verfügung stellen. In diesem Fall wird jedoch eine Servicegebühr berechnet.

Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH, sofern nichts anderes vereinbart, aufgrund von Einzelnachweisen eine Abrechnung vornehmen; es sei denn, dass die vereinbarte Vergütung bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.

Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten.

Der Geschäftspartner bzw. Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch die Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen und entsprechenden Ersatz zu leisten. Es obliegt dem Geschäftspartner bzw. Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen und auf Verlangen der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbHden Nachweis darüber vorzulegen.

Zur Vorbeugung von Beschädigungen ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ausschließlich mit der schriftlichen Zustimmung der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH zulässig.

Werden bei der Durchführung der Veranstaltungen Rechte Dritter, so z.B. Urheberrechte, berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor der Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und im Übrigen anfallende Gebühren und Kosten (GEMA etc.) direkt gegenüber der anfordernden Stelle zu entrichten. Sollten dennoch Forderungen gegenüber der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH geltend gemacht werden, so stellt der Geschäftspartner bzw. Veranstalter die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

9. Allgemeines
Das Van der Valk Hotel Hildesheim verfügt ausschließlich über Nichtraucherzimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Wir haben für unsere Gäste einen separaten Standort für das Rauchen eingerichtet. Der Konsum von Cannabis ist in diesem Bereich, sowie im gesamten Haus explizit untersagt. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel außerdem berechtigt, dem Gast den Zutritt zum Hotel zu verweigern. Eventuell entstandene Kosten werden nicht erstattet.

Der Gebrauch bzw. die Nennung des Namens des Betriebes und der angeschlossenen Betriebsteile, also insbesondere der Van der Valk Deutschland GmbH in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Geschäftspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.

Auf Fremdleistungen, welche durch die Van der Valk Deutschland GmbH vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung der Van der Valk Deutschland GmbH für die Leistungen Dritter wird dadurch nicht begründet und besteht folglich nicht.

Für die Geschäftspartner und deren Gäste eingehende Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Die Van der Valk Deutschland GmbH übernimmt deren Aufbewahrung, Zustellung/Übergabe und auf den ausdrücklichen Wunsch auch deren Nachsendung. Eine Haftung für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung der zugegangenen Nachrichten, Post- und Warensendungen, auch für die Verzögerung der Zustellung oder Nachsendung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kosten der Zustellung und der Nachsendung werden dem Geschäftspartner bzw. dem Gast gegenüber berechnet.

Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt die Van der Valk Deutschland GmbH lediglich für den Fall der Anfrage, jedoch freibleibend die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die Regulierungspflicht aus der gesetzlichen Kraftfahrversicherung beschränkt. Für Verluste des Gepäcks und Verzögerungen des Transports wird eine Haftung voll umfänglich ausgeschlossen. Die Van der Valk Deutschland GmbH behält sich jedoch auch ausdrücklich vor, Transportdienstleistungen wie Kofferservice, Shuttleservice usw. entgeltlich anzubieten.

Haustiere sind im Hotel nicht erlaubt. (Ausnahme: Therapie- und Blindenhunde; Nachweis erforderlich) Bei Nichtbeachtung erhebt die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH eine Reinigungspauschale von € 50,00 pro Tag und Hund.

Bei Check In behält sich die Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH vor eine Kreditkartenauthorisierung vorzunehmen, um die Bezahlung der im Hotel anfallenden Leistungen abzusichern. Alternativ kann die Bezahlung auch Bar oder per EC-Karte direkt bei Check In erfolgen.

Prostitution und Menschenhandel ist verboten und wird von der Van der Valk Hotel Hildesheim GmbH zur Anzeige gebracht.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Van der Valk Deutschland GmbH und ihrem Geschäftspartner begründeten Vertrages und/oder der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile jeweils davon unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile der Bestimmungen sowie des Vertrages und der Bedingungen insgesamt nicht berührt. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind von den Parteien durch wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen gleichstehen oder möglichst nahe kommen und dem von den Parteien mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen erfolgten wirtschaftlichen Zweck entsprechen. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke.

11. Nebenabreden
Abweichen des von dem zwischen den Parteien begründeten Vertrages sowie Nebenabreden dazu sind zwischen den Parteien nicht getroffen worden; es sei denn, sie sind schriftlich abgesetzt worden.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Betriebsort Hildesheim, also der Leistungs- und Erfüllungsort der Van der Valk Hildesheim GmbH. Abweichende Bestimmungen des Geschäftspartners aufgrund dessen Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich durch die vorstehenden Bedingungen der Van der Valk Hildesheim GmbH ausgeschlossen.

Fassung August 2022